FORWARD DARLEHEN -
Auch das Forward Darlehen findet seine Anwendung im Bereich der Immobilienfinanzierung. Dennoch gibt es einen größeren Unterschied zu allen anderen Darlehen, die man zur Finanzierung von Immobilien heutzutage nutzen kann. Während man das normale Hypothekendarlehen oder auch ein KfW-Darlehen und ein Bauspardarlehen als so genanntes Erstfinanzierungsdarlehen nutzt, setzt ein Forward Darlehen immer voraus, dass man sich bereits in einer Immobilienfinanzierung befindet. Da man oftmals im Rahmen der Immobilienfinanzierung die Kreditzinsen für eine Dauer von fünf oder zehn Jahren festschreiben lässt, kommt natürlich irgendwann einmal die Zeit, wo ein Ende dieser Vereinbarung absehbar ist. Genau an dieser Stelle kann dann der Abschluss eines Forward Darlehens unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein. Durch das Forward Darlehen trifft man eine ganz normale Darlehensvereinbarung, die Auszahlung des Darlehens bzw. der Beginn des eigentlichen Darlehensvertrages kann dabei allerdings einige Jahre in der Zukunft liegen. Die Funktionsweise des Forward Darlehens lässt sich am einfachsten an einem Beispiel verdeutlichen.
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FORWARD DARLEHEN Beispiel
Familie Meier hat vor acht Jahren ein Hypothekendarlehen aufgenommen, um den Kauf eines Einfamilienhauses zu finanzieren. Es wurde vereinbart, dass die Kreditzinsen für einen Zeitraum von 10 Jahren unverändert bleiben, also festgeschrieben sind. Diese Vereinbarung würde also in zwei Jahren ablaufen. Derzeit befinden sich die Hypothekenzinsen auf einem recht niedrigen Niveau und der zu zahlende Zinssatz liegt bei vier Prozent. Allerdings kann Familie Meier diese günstigen Zinsen normalerweise nicht nutzen, da sie noch zwei Jahre an die bestehende Vereinbarung gebunden sind. Daher entschließen sie sich, ein Forward Darlehen aufzunehmen. Innerhalb dieses Darlehens bekommen sie jetzt schon die günstigen Zinsen, allerdings mit einem Aufschlag von rund 0,50 Prozent, garantiert, obwohl das Darlehen erst in zwei Jahren, nämlich bei Fälligkeit der bisherigen Vereinbarung, in Kraft treten wird. Der Abschluss eines Forward Darlehens ist also immer dann zu empfehlen, wenn man bis zur Fälligkeit der bisher gültigen Zinsvereinbarung annehmen kann, dass die Zinsen in diesem Zeitraum ansteigen werden.
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